I. Die Parteien streiten über die Höhe der Jahressonderzuwendung für das Kalenderjahr 1995 gemäß § 12 Nr. 4 des Manteltarifvertrags für das Bäckerhandwerk in Schleswig-Holstein und in der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 18. Mai 1993 (
Versicherungspflichtige Beschäftigte, deren Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr ganz oder teilweise ruhen, erhalten keine oder eine anteilige Jahressonderzuwendung.
§
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