Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 30. Januar 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin V., ..., H. beizuordnen, wird abgelehnt.
Mit Urteil vom 30.1.2018 hat das LSG Hamburg die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG Hamburg vom 24.4.2017 zurückgewiesen. Das LSG hat die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage genauso wie eine Klageänderung mit dem Ziel der Berichtigung von Sozialdaten für unzulässig erachtet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|