ArbG Bremen, vom 19.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7021/97
Gruppen-Unfallversicherung: Weiterbestehen nach Ausscheiden des Arbeitnehmers; Fürsorgepflicht des Arbeitgeber: Nachwirkung im Todesfall - Pflichten der Erben - Verjährung
LAG Bremen, Urteil vom 27.08.1998 - Aktenzeichen 4 Sa 54/98
DRsp Nr. 2002/16866
Gruppen-Unfallversicherung: Weiterbestehen nach Ausscheiden des Arbeitnehmers; Fürsorgepflicht des Arbeitgeber: Nachwirkung im Todesfall - Pflichten der Erben - Verjährung
»1. Führt der Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung auch nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb wegen Erreichens der Altersgrenze fort und akzeptiert die Versicherungsgesellschaft diese Fortführung u.a. dadurch, daß sie weiterhin Beiträge für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer entgegennimmt, ihn jährlich auf Nachträgen zum Versicherungsschein mit Geburtsdatum aufführt, so können sich weder Arbeitgeber noch Versicherung darauf berufen, daß nach den Bestimmungen in den Zusatzbedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb der Versicherungsschutz erlischt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.