Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 8 579,48 € festgesetzt.
Die Kläger wenden sich als Erben gegen die Aufhebung einer dem Erblasser erteilten Bescheinigung nach dem
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