Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 14. Dezember 2009 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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