1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 04.06.2021 teilweise abgeändert:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97.589,81 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen.
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