Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das angefochtene Urteil und der Senatsbeschluss sind vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 12.000 €.
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