Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
I.
Die Beklagte nimmt die Klägerin als Erbin wegen überzahlter Rentenleistungen in Anspruch.
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