Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 1. April 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger verlangt von der beklagten Aktiengesellschaft, einem Automobilhersteller, Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz wegen eines Unfalls, den er auf dem Versuchsgelände der Beklagten erlitten hat.
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