LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 13.09.2022
2 Sa 19/22
Normen:
ArbSchG § 5; BGB § 826; SGB VII § 104; SGB VII § 105; SGB VII § 110; SGB X § 116;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 02.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1341/20

Haftung wegen unrichtiger Auskunft in einem staatsanwaltlichen ErmittlungsverfahrenNachwirkung von Rechten und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisVerfassungsrechtlicher Schutz des redlichen Zeugen bei nachträglich erkennbarer Unrichtigkeit der Aussage

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.09.2022 - Aktenzeichen 2 Sa 19/22

DRsp Nr. 2023/11015

Haftung wegen unrichtiger Auskunft in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Nachwirkung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Verfassungsrechtlicher Schutz des redlichen Zeugen bei nachträglich erkennbarer Unrichtigkeit der Aussage

1. Eine Haftung nach § 280 BGB wegen unrichtiger Auskunft der Arbeitgeberin in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren setzt grundsätzlich das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraus, denn es geht um eine Verantwortlichkeit infolge einer Sonderbeziehung. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben allerdings sämtliche hierdurch begründete beiderseitige Rechte und Pflichten für die Zukunft grundsätzlich ihr Ende gefunden. 2. Eine Nachwirkung von Rechten und Pflichten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis kann nur in einem sehr begrenzten Umfang in Betracht kommen. Sie bezieht sich auf Seiten des Arbeitgebers im Wesentlichen auf die Pflicht zur Erstellung eines Zeugnisses und zur Auskunftserteilung auf Anforderung des Arbeitnehmers.