ArbG Rostock, vom 02.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1341/20
Haftung wegen unrichtiger Auskunft in einem staatsanwaltlichen ErmittlungsverfahrenNachwirkung von Rechten und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisVerfassungsrechtlicher Schutz des redlichen Zeugen bei nachträglich erkennbarer Unrichtigkeit der Aussage
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.09.2022 - Aktenzeichen 2 Sa 19/22
DRsp Nr. 2023/11015
Haftung wegen unrichtiger Auskunft in einem staatsanwaltlichen ErmittlungsverfahrenNachwirkung von Rechten und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisVerfassungsrechtlicher Schutz des redlichen Zeugen bei nachträglich erkennbarer Unrichtigkeit der Aussage
1. Eine Haftung nach § 280BGB wegen unrichtiger Auskunft der Arbeitgeberin in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren setzt grundsätzlich das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraus, denn es geht um eine Verantwortlichkeit infolge einer Sonderbeziehung. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben allerdings sämtliche hierdurch begründete beiderseitige Rechte und Pflichten für die Zukunft grundsätzlich ihr Ende gefunden.2. Eine Nachwirkung von Rechten und Pflichten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis kann nur in einem sehr begrenzten Umfang in Betracht kommen. Sie bezieht sich auf Seiten des Arbeitgebers im Wesentlichen auf die Pflicht zur Erstellung eines Zeugnisses und zur Auskunftserteilung auf Anforderung des Arbeitnehmers.
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