SG Konstanz, vom 29.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 1477/95
Haftungsausfüllende Kausalität in der Unfallversicherung, Verschlimmerung einer vorbestehenden Erkrankung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2002 - Aktenzeichen L 1 U 4230/99
DRsp Nr. 2006/24126
Haftungsausfüllende Kausalität in der Unfallversicherung, Verschlimmerung einer vorbestehenden Erkrankung
Die Verschlimmerung einer vorbestehenden chronischen Nierenerkrankung kann als mittelbare Folge eines erlittenen Arbeitsunfalles wegen Verabreichung des Schmerzmittels NSAR zwecks unfallbedingter Schmerzbehandlung angesehen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]