ArbG Bonn, vom 23.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4123/02
Haftungsdurchgriff bei der GmbH; Anforderungen an eine Berufungsbegründung
LAG Köln, Urteil vom 20.06.2003 - Aktenzeichen 4 Sa 128/03
DRsp Nr. 2003/12086
Haftungsdurchgriff bei der GmbH; Anforderungen an eine Berufungsbegründung
»1) Die Grundsätze des Haftungsdurchgriffs wegen "existenzvernichtenden Eingriffs", die der BGH in jüngerer Rechtsprechung (z.B. 17.09.2001 - II ZR 178/99 - ZIP 2001, 1874; 24.06.2002 - II ZR 300/00 - NJW 2002, 3024 f.) zum Haftungsdurchgriff auf die GmbH-Gesellschafter entwickelt hat, gelten nur, solange ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird oder nicht (mehr) in Betracht kommt.2) Das Gleiche gilt für einen auf denselben Sachverhalt gestützten Durchgriffsanspruch des § 826BGB.3) Eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung verlangt ein Minimum an gedanklicher Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil.«