LAG Nürnberg - Urteil vom 26.08.2014
7 Sa 571/13
Normen:
AÜG § 10 Abs. 4; BGB § 204;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 18.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1902/11

Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf equal-pay durch Erhebung einer Teilklage

LAG Nürnberg, Urteil vom 26.08.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 571/13

DRsp Nr. 2017/3603

Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf equal-pay durch Erhebung einer Teilklage

Macht ein Arbeitnehmer in einer Klage auf equal pay in seiner Berechnung von mehreren Teilvergütungsansprüchen (Grundlohn Zuschläge, Urlaubsgeld usw.) nur den Grundlohn geltend, tritt die Verjährungshemmung nur für diesen Teil der Ansprüche ein. Werden die bisher nicht erhobenen Ansprüche erst nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist in eine neue Anspruchsberechnung aufgenommen, können sie, erhebt der Arbeitgeber die Einrede der Verjährung, nicht mehr geltend gemacht werden. Insbesondere stellt der Anspruch nach § 10 Absatz 4 Satz 1 AÜG keinen einheitlichen Streitgegenstand dar.

1. Auf die Berufung des Klägers (berichtigt durch Beschluss vom 01.10.2014) wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 18.04.2012 geändert.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35,17 € brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2009 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 365,08 € brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2009 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 237,63 € brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2009 zu zahlen.