I. Die Beteiligten streiten darüber, nach welchen Vorschriften die Beklagte beim Tode des Klägers oder dessen Ehefrau Sterbegeld zu gewähren hat.
Der 1930 geborene Kläger ist freiwillig krankenversichert. Im Januar 1989 begehrte er von der beklagten Krankenkasse die Zusicherung, daß trotz der Änderungen durch das Gesundheits-Reformgesetz (
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