LAG Köln - Urteil vom 21.12.2004
9 (10) Sa 1086/04
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 07.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1586/04

Herausgabe des Quellcodes durch angestellten Softwareprogrammierer - keine Kommentierungspflicht

LAG Köln, Urteil vom 21.12.2004 - Aktenzeichen 9 (10) Sa 1086/04

DRsp Nr. 2006/27885

Herausgabe des Quellcodes durch angestellten Softwareprogrammierer - keine Kommentierungspflicht

»Verpflichtet sich ein angestellter Programmierer, den Quellcode zu einer Software "im lauffähigem Zustand" herauszugeben, ist er nicht gehalten, auch eine Kommentierung des Quellcodes mitzuliefern.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Abwicklung eines zwischen ihnen abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs.

Der Beklagte war bei der Klägerin als Programmierer vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2003 beschäftigt. Aufgabe des Beklagten war es, ein Softwareprogramm für die A -AG, eine Kundin der Klägerin, zu entwickeln.

In einem vorangegangenen Rechtsstreit schlossen die Parteien am 19. Dezember 2003 folgenden Vergleich:

1. Die Parteien sind darüber einig, dass die mit dem Klageantrag zu

1) herausverlangten, zum Bereich der Hardware gehörenden Gegenstände im Eigentum des Beklagten stehen.

2. Der Beklagte verpflichtet sich, den Quellcode für die A -Studiomanager 3.0 Beta 1 Studioversion (Software) in lauffähigem Zustand auf Daten-CD`s an die Klägerin herauszugeben.