Die Parteien des vorliegenden Verfahrens streiten darüber, ob die Verfügungsbeklagte verpflichtet ist, dem Verfügungskläger ein Fahrzeug heraus zu geben.
Der Verfügungskläger ist der in Trennung lebende Ehemann der Verfügungsbeklagten und alleiniger Inhaber der Firma A. Drucksachenvertrieb, bei der die Verfügungsbeklagte seit dem 11.07.1992 angestellt ist. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Verfügungskläger zum 31.12.2003 gekündigt; bis dahin ist der Verfügungsbeklagte freigestellt.
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