LAG Berlin - Urteil vom 30.11.2004
3 Sa 1634/04
Normen:
BGB § 672 (a.F.) ; BGB § 242 ; BGB § 667 ; BGB § 681 Satz 2 ; BGB § 687 Abs. 2 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826 ; StGB §§ 73 ff. ; StGB § 263 ; StGB § 266 ; StGB § 332 ; BAT § 10 ; BBG § 70 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 237
BB 2005, 2532
LAGReport 2005, 289
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 29078/03

Herausgabeanspruch des öffentlichen Arbeitgebers bei Annahme von Schmiergeld durch Arbeitnehmer - Vorrang strafgerichtlicher Verfallanordnung

LAG Berlin, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen 3 Sa 1634/04

DRsp Nr. 2005/6254

Herausgabeanspruch des öffentlichen Arbeitgebers bei Annahme von Schmiergeld durch Arbeitnehmer - Vorrang strafgerichtlicher Verfallanordnung

»1. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe der Vorteile, die der Arbeitnehmer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der ihm obliegenden Aufgaben von einem Dritten rechtswidrig erhalten hat.2. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes; und zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber dazu auf die Regelung des § 10 BAT stützen kann (Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen).3. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe das Schmiergeld wegen spekulativer Aktiengeschäfte verbraucht, ist im Rahmen seiner Herausgabepflicht unbeachtlich.4. Ist im Strafverfahren gem. §§ 73 ff. StGB eine Verfallanodnung ergangen, geht diese dem Herausgabeannspruch des Arbeitgebers vor; dieser ist in Bestechungsfällen nicht Verletzter i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB.