VGH Hessen - Urteil vom 20.12.2016
10 A 1895/15
Normen:
Fundstellen:
DÖV 2017, 563
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 09.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1098/15

Hilfe zur Erziehung

VGH Hessen, Urteil vom 20.12.2016 - Aktenzeichen 10 A 1895/15

DRsp Nr. 2017/2712

Hilfe zur Erziehung

Hilfe in Notsituationen gemäß § 20 SGB VIII kann nur zur Überbrückung einer vorübergehenden, ihrer Dauer nach absehbaren Mangelsituation geleistet werden, nicht aber bei einem behinderungsbedingten dauerhaften Ausfall eines Elternteils. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII kann stets nur dann geleistet werden, wenn bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzt, unterstützt oder ersetzt werden muss, nicht bei Mangelsituationen im Betreuungs- und Versorgungsbereich.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 9. September 2015 - 7 K 1098/15.GI - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII § 20; SGB VIII § 27;

Tatbestand