I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger gemäß §
Bei dem 1918 geborenen Kläger wurden durch Bescheid des Versorgungsamts Lübeck vom 7. Dezember 1994 als Schädigungsfolgen iS des §
1. Versteifung des rechten oberen Sprunggelenkes nach Splitterverletzungen des Schien- und Sprungbeines, Muskelschwäche, Sekundärarthrose, Teilversteifung anderer Fußgelenke und Versteifung des unteren Sprunggelenkes,
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