Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 13.06.2022 gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 03.06.2022 -
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gegenstandswert: 400,00 Euro.
I.
Mit Urteil vom 14.02.2022 wurde die Schuldnerin mittlerweile rechtskräftig verurteilt der Gläubigerin u.a. ordnungsgemäße Abrechnungen für die Monate April bis August 2020 und für November 2020 bis Januar 2021 über die jeweilige Vergütung in Höhe von 1.000,00 Euro zu erteilen, auch über die abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Den Anspruch hat das Arbeitsgericht ausweislich der Entscheidungsgründe auf §
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