LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13.11.2007
3 Ta 247/07
Normen:
ZPO § 114 Satz 1 ; EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1 § 5 Abs. 1 Satz 2, 4 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 24.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2497/06

Hinreichende Erfolgsaussicht einer Vergütungsklage bei ergänzungsbedürftigem Parteivortrag

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.11.2007 - Aktenzeichen 3 Ta 247/07

DRsp Nr. 2008/9711

Hinreichende Erfolgsaussicht einer Vergütungsklage bei ergänzungsbedürftigem Parteivortrag

1. Wenn das Gesetz verlangt, dass die Rechtsverfolgung "hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet" (§ 114 Satz 1 ZPO), ist die damit geforderte Erfolgsaussicht nicht gleichzusetzen mit Erfolgsgewissheit; die an die hinreichende Erfolgsaussicht zu stellenden Voraussetzungen dürfen unter dem grundrechtlichen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit für bemittelte und unbemittelte Parteien nicht überspannt werden, weshalb an die Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind.2. Ist der in das Wissen der Zeugin "Sch." gestellte Vortrag der Klägerin nicht derart unschlüssig, dass er keiner Präzisierung mehr zugänglich wäre, erscheint ihr Vorbringen dennoch nicht derart lückenhaft, dass festgestellt werden müsste, ihre diesbezügliche Rechtsverfolgung biete (überhaupt) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn es auch unbedingt erforderlich sein dürfte, dass die Klägerin ihre Angaben zum Vergütungsanspruch für die Zeit vom 20.03.2007 bis zum 31.03.2007 noch ergänzt.

Normenkette:

ZPO § 114 Satz 1 ; EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1 § 5 Abs. 1 Satz 2, 4 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.