LAG Köln - Urteil vom 19.11.1999
11 Sa 805/99
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 10028/98

Hinterbliebenenversorgung, Witwenrente; Rentnertod; Aktiventod; Anwärtertod; verschlechternde Versorgungsordnung

LAG Köln, Urteil vom 19.11.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 805/99

DRsp Nr. 2000/3928

Hinterbliebenenversorgung, Witwenrente; Rentnertod; Aktiventod; Anwärtertod; verschlechternde Versorgungsordnung

»1. Die Verschlechterung der Hinterbliebenenversorgung durch Ausschluss der bisher begünstigten Rentnerwitwen/-witwer und Beschränkung auf die Hinterbliebenen der im aktiven Dienst verstorbenen Anwärter in einer ablösenden Betriebsvereinbarung unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle. 2. Rechtsverkürzende Eingriffe auch in die Hinterbliebenenversorgung durch Reduzierung des Begünstigtenkreises bedürfen mindestens eines sachlichen Grundes. Daran fehlt es, wenn sich die Betriebspartner einer Rechtsverkürzung gar nicht bewusst waren.