BSG - Beschluß vom 02.12.1999
B 10 LW 7/99 B
Normen:
ALG § 44 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Bremen - 22.4.1999 - L 2 LW 1/98 ,
SG Bremen, vom 02.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Lw 1/97

Hinweispflicht nach § 44 Abs. 2 ALG, geeignete Fälle

BSG, Beschluß vom 02.12.1999 - Aktenzeichen B 10 LW 7/99 B

DRsp Nr. 2000/4940

Hinweispflicht nach § 44 Abs. 2 ALG, "geeignete Fälle"

1. Nur dann, wenn der Landwirtschaftlichen Alterskasse die drei Umstände bekannt sind, die einen Rentenanspruch begründen, kann eine Hinweispflicht im Rahmen des § 44 Abs. 2 ALG von vornherein bestehen. 2. Einen "geeigneten Fall" iS. des § 44 Abs. 2 ALG stellt die Gruppe der über 65jährigen Landwirte, die trotz Erfüllung der Wartezeit in der Alterssicherung der Landwirte noch keinen Altersrentenantrag gestellt haben - ohne daß die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens bekannt wäre -, nicht dar. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ALG § 44 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten streitig ist noch der Anspruch des Klägers auf Altersrente für Landwirte für die Monate Juli, August und September 1995.