BSG - Urteil vom 22.10.1996
13 RJ 23/95
Normen:
SGB I § 13 § 14 § 15 ; SGB VI § 35 § 99 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 6 ; SGB X § 27 ;
Fundstellen:
BSGE 79, 168
MDR 1997, 662
NZS 1997, 327

Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

BSG, Urteil vom 22.10.1996 - Aktenzeichen 13 RJ 23/95

DRsp Nr. 1997/4521

Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

1. Im Rahmen ihrer Hinweispflicht haben die Rentenversicherungsträger die betroffenen Versicherten gemäß § 115 Abs. 6 SGB VI auch darauf aufmerksam zu machen, daß ein Antrag auf Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres innerhalb der Dreimonatsfrist des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI gestellt werden muß, um den frühest möglichen Rentenbeginn zu erreichen.2. Wenn ein solcher Hinweis unterblieben ist, so kann dies zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch des Versicherten führen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 13 § 14 § 15 ; SGB VI § 35 § 99 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 6 ; SGB X § 27 ;

Gründe:

I. Streitig ist der Beginn der Regelaltersrente der Klägerin wegen Vollendung des 65. Lebensjahres; umstritten ist insbesondere, ob die Klägerin im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs einen früheren Rentenbeginn erreichen kann.