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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die monatlichen Zahlungsansprüche des Klägers aus dem ihm bindend zuerkannten Recht auf Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) auf Grund des materiell-rechtlichen, einzelanspruchsvernichtenden Übersicherungseinwandes wegen eines Hinzuverdienstes ab 1. März 2001 entziehen durfte.
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