LAG Hamburg, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 TaBV 11/03
ArbG Hamburg, vom 23.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 4/03
Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Prüfung von Formulararbeitsverträgen durch Betriebsrat - Ausschöpfung innerbetrieblicher Erkenntnisquellen durch Wissensvermittlung arbeitgeberseits gestellter Arbeitnehmer
BAG, Beschluß vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 7 ABR 12/05
DRsp Nr. 2006/7839
Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Prüfung von Formulararbeitsverträgen durch Betriebsrat - Ausschöpfung innerbetrieblicher Erkenntnisquellen durch Wissensvermittlung arbeitgeberseits gestellter Arbeitnehmer
»1. Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1BetrVG, die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Nachweisgesetzes sowie mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überwachen.2. Das Überwachungsrecht umfasst keine Zweckmäßigkeitskontrolle, sondern nur eine Rechtskontrolle der in den Formulararbeitsverträgen enthaltenen Vertragsklauseln.3. Der Betriebsrat muss vor der Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3BetrVG alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nutzen, um sich das notwendige Wissen anzueignen.Die Beauftragung eines Sachverständigen ist daher nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat nicht zuvor bei dem Arbeitgeber um die Klärung der offenen Fragen bemüht hat.«
Orientierungssätze:
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