BSG - Urteil vom 18.11.1997
2 RU 15/97
Normen:
BKVO Anl 1 Nr. 3101 ; RVO § 551 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
AuA 1998, 140
BB 1998, 327
DB 2000 Beil. 16, 12

HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

BSG, Urteil vom 18.11.1997 - Aktenzeichen 2 RU 15/97

DRsp Nr. 1998/4657

HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

1. Auch wenn eine Infektionskrankheit auf einer einmaligen Ansteckung beruht (hier die HIV-Infektion bei einer Ärztin), also rechtlich die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall gegeben wären, ist die BKVO jedenfalls dann anzuwenden, wenn die Infektion sich hinsichtlich des Zeitpunktes und der direkten Infektionsquelle nicht feststellen läßt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKVO Anl 1 Nr. 3101 ; RVO § 551 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die bei der Klägerin bestehende HIV-Infektion auf ihrer Tätigkeit als Ärztin im klinischen Bereich beruht und als Berufskrankheit (BK) nach der Nr 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) zu entschädigen ist.

Bei der im Jahre 1963 geborenen Klägerin war nach einer ärztlichen Bescheinigung im Rahmen ihrer Blutspende der letzte negative Anti-HIV-Test im Mai 1986 durchgeführt worden. Im Juni 1989 zeigte Dr. S. von der Medizinischen Klinik und Poliklinik der Georg-August-Universität Göttingen dem Beklagten die "am ehesten beruflich verursachte" im Oktober 1988 erstmals festgestellte HIV-Infektion an.