Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente, für die der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung einzustehen hat.
Der am 14.06.1942 geborene Kläger war seit dem 15.10.1963 bei der Firma K tätig. Als Mitarbeiter dieser Firma war er Begünstigter der K -U , die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt. Maßgebend waren die Leistungspläne der K -U vom 01.04.1977 (LP 77) und zuletzt der Leistungsplan vom 03.01.1983 (LP 83).
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