Die Beschwerde gegen den die Erinnerung zurückweisenden Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 15. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren.
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