BAG - Urteil vom 12.12.2012
10 AZR 594/11
Normen:
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 15.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 483/11
ArbG Berlin, vom 16.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 2884/10

Höhe der Sonderzahlung bei mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbeitgeber im Kalenderjahr

BAG, Urteil vom 12.12.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 594/11

DRsp Nr. 2013/4253

Höhe der Sonderzahlung bei mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbeitgeber im Kalenderjahr

Bestehen im Kalenderjahr mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber, sind diese bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie unmittelbar aneinander anschließen. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung um je ein Zwölftel nach § 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L kommt für solche Monate nicht in Betracht, in denen ein Entgeltanspruch oder ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L aus einem früheren Arbeitsverhältnis bestand.

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2011 - 15 Sa 483/11 - aufgehoben.

2. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Dezember 2010 - 58 Ca 2884/10 - wird zurückgewiesen.

3. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der tariflichen Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2009.