Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 28 473,90 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Umlage für das Insolvenzgeld (Insg) im Jahr 2003.
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