Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 9. Mai 2014, Az.
Die nach dem Beschluss des Landesarbeitsgericht vom 27. Dezember 2013, Az. 5 Sa 562/13, vom Kläger an die Beklagte zu erstatteten Kosten werden auf € 353,30 nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2014 festgesetzt. Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beschwerde betrifft die Festsetzung einer Verfahrensgebühr nach dem RVG für das Berufungsverfahren.
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