LAG Nürnberg - Beschluss vom 02.11.2018
5 Ta 104/18
Normen:
RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 25.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 729/18

Höhe der Vergütung des Prozesskostenhilfe-Anwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

LAG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2018 - Aktenzeichen 5 Ta 104/18

DRsp Nr. 2018/18229

Höhe der Vergütung des Prozesskostenhilfe-Anwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe-Erstreckung auch für einen Mehrvergleich führt dies bezogen auf die nicht anhängigen Gegenstände des Vergleichs zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0 gem. Nr. 1003 VV RVG.

Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 13.08.2018 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.07.2018, Aktenzeichen: 11 Ca 729/18, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003;

Gründe:

I.