1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. November 2013 - 6 Sa 334/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Urteilsformel berichtigt und der Beklagte zur Zahlung von Zinsen nicht seit April 2012, sondern seit dem 5. April 2012 verurteilt wird.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin verlangt weitere Vergütung für ihre praktische Tätigkeit beim Beklagten während ihrer Ausbildung zur Rettungsassistentin.
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