LAG Köln - Urteil vom 16.06.2014
4 Sa 155/14
Normen:
TV BZ ME;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 2228/13

Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit montierenden und komplettierenden Betrieb

LAG Köln, Urteil vom 16.06.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 155/14

DRsp Nr. 2014/14179

Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit montierenden und komplettierenden Betrieb

Ein Betrieb, der für einen Automobilhersteller die Montage und Komplettierung der Motor-Getriebe-Einheit durchführt, gehört zum Wirtschaftszweig „Automobilindustrie und Fahrzeugbau“ im Sinne des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektronindustrie.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.10.2013 - 13 Ca 2228/13 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV BZ ME;

Tatbestand

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