LAG Köln - Urteil vom 16.06.2014
4 Sa 337/14
Normen:
TV BZ ME;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 21.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 2224/13

Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit montierenden und komplettierenden Betrieb

LAG Köln, Urteil vom 16.06.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 337/14

DRsp Nr. 2014/14293

Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit montierenden und komplettierenden Betrieb

Ein Betrieb, der für einen Automobilhersteller die Montage und Komplettierung der Motor-Getriebe-Einheit durchführt, gehört zum Wirtschaftszweig „Automobilindustrie und Fahrzeugbau“ im Sinne des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektronindustrie.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.11.2013 - 12 Ca 2224/13 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV BZ ME;

Tatbestand

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