Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 10.
I. Im Streit steht die Höhe vertragsärztlichen Honorars.
Die Klägerin ist eine - in Form einer
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