Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 15.08.2017 -
Das Versäumnisurteil vom 14.03.2017 wird aufgehoben.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Soweit hier noch von Interesse, begehrt die Klägerin die Gewährung von Nachtarbeitszuschlägen in Höhe von 30 % der Bruttostundenvergütung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|