LAG Thüringen - Urteil vom 20.12.2016
1 Sa 41/16
Normen:
SGB II § 6c Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 22.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 538/15

Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebeitskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

LAG Thüringen, Urteil vom 20.12.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 41/16

DRsp Nr. 2017/3334

Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebeitskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

Zur Auslegung des § 6 c Abs. 3 SGB II bei Übernahme eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge der BA Bezug nimmt.

Wird ein Arbeitnehmer der Agentur für Arbeit und der Einrichtung der Jobcenter in die Dienste kommunaler Gebietskörperschaften überführt, so sind für die Entlohnung weiterhin die Bestimmungen des Tarifvertrags für die Bundesagentur für Arbeit maßgeblich. Denn der Eingriff des Gesetzgebers über § 6c SGB II erfasst eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf den insoweit maßgeblichen Tarifvertrag nicht.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 22.9.2015 - 4 Ca 538/15 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.155,91 EUR seit dem 1.1.2015 und aus weiteren 1.344,92 EUR seit dem 7.9.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10 zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 6c Abs. 3;

Tatbestand: