Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Verletztenrente.
Der 1965 geborene Kläger ist britischer Staatsangehöriger. Er war ab 1983 in Großbritannien und ab 1993 in Deutschland als Jockey tätig. Für die Zeit ab März 1993 hatte er sich als selbstständiger landwirtschaftlicher Unternehmer bei der Beklagten freiwillig versichert. Am 16. August 2000 erlitt er bei einem Pferderennen einen Unfall. Dabei zog er sich schwerste Verletzungen an der Halswirbelsäule zu. Er lebt seit Mai 2001 in Schweden und ist beim schwedischen Jockeyverband als Büroangestellter beschäftigt.
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