Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.10.2012, Az.
Die Beklagte wird verurteilt,
1.)an den Kläger rückständige Betriebsrente in Höhe von 9.989,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 156,08 € seit dem 01.08.2009 und jedem weiteren Monatsersten bis zum 01.11.2014 zu zahlen;
2.)an den Kläger ab dem 01.12.2014 über die gezahlte Betriebsrente von monatlich 653,21 € hinaus monatlich weitere 156,08 €, mithin monatlich insgesamt 809,29 € als Besitzstandsrente, Zusatzversorgung II und Ergänzungsbetrag nach § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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