Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des ArbG Herne vom 16.06.2015 -
Die Klage wird auch hinsichtlich der vom Arbeitsgericht zuerkannten Beträge abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines betrieblichen Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus für die Monate ab Oktober 2010.
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