LAG Hamm - Urteil vom 29.11.2016
7 Sa 582/16
Normen:
BUrlG § 11 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 37 Abs. 3 S. 3 Hs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 27.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2493/15

Höhe des Urlaubsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 582/16

DRsp Nr. 2017/16174

Höhe des Urlaubsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

Geleistete Ausgleichszahlungen für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ohne Freizeitausgleich sind bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts i.S. von § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG zu berücksichtigen.

Tenor

1.

Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.04.2016 - 3 Ca 2493/15 werden zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 15%, die Beklagte zu 85%.

3.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 11 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 37 Abs. 3 S. 3 Hs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Einbeziehung von Ausgleichszahlungen wegen Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit in die Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle.