Höhe des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiedererkrankung nach einem Wechsel des Unfallversicherungsträgers
BSG, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen B 2 U 33/06 R
DRsp Nr. 2008/15788
Höhe des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiedererkrankung nach einem Wechsel des Unfallversicherungsträgers
Ist das umgestaltete Unternehmen eines freiwillig versicherten Unternehmers zu einem anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überwiesen worden, so ist das Verletztengeld für einen vor dem Trägerwechsel erlittenen Versicherungsfall im Falle seiner Wiedererkrankung auf der Grundlage des mit dem entschädigungspflichtigen Träger zuletzt satzungsgemäß vereinbarten Jahresarbeitsverdienstes zu berechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]