BSG - Urteil vom 04.12.2007
B 2 U 33/06 R
Normen:
SGB VII § 45 § 47 Abs. 5 S. 1 § 48 § 83 S. 1 § 83 S. 2 § 85 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 659

Höhe des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiedererkrankung nach einem Wechsel des Unfallversicherungsträgers

BSG, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen B 2 U 33/06 R

DRsp Nr. 2008/15788

Höhe des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiedererkrankung nach einem Wechsel des Unfallversicherungsträgers

Ist das umgestaltete Unternehmen eines freiwillig versicherten Unternehmers zu einem anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überwiesen worden, so ist das Verletztengeld für einen vor dem Trägerwechsel erlittenen Versicherungsfall im Falle seiner Wiedererkrankung auf der Grundlage des mit dem entschädigungspflichtigen Träger zuletzt satzungsgemäß vereinbarten Jahresarbeitsverdienstes zu berechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 45 § 47 Abs. 5 S. 1 § 48 § 83 S. 1 § 83 S. 2 § 85 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Höhe des dem Kläger zustehenden Verletztengeldes.