Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13. November 2007 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung der Honorarbescheide vom 14. Januar 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 3. Juni 2004 sowie vom 14. Juli 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. September 2004 verpflichtet, über die Honoraransprüche des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
I
Im Streit steht die Höhe vertragsärztlichen Honorars für die Quartale III/2003 und I/2004.
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