BSG - Urteil vom 28.01.2009
B 6 KA 5/08 R
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 S. 3;
Fundstellen:
NZS 2010, 63
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 13.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KA 5/07
SG Kiel, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 91/05

Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Zulässigkeit von Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabs über Wachstumsmöglichkeiten bislang unterdurchschnittlich abrechnender Praxen

BSG, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen B 6 KA 5/08 R

DRsp Nr. 2009/11086

Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Zulässigkeit von Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabs über Wachstumsmöglichkeiten bislang unterdurchschnittlich abrechnender Praxen

1. Durch Regelungen der Honorarverteilung dürfen Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz nicht daran gehindert werden, ihr Honorar innerhalb von fünf Jahren bis zum Durchschnittsumsatz ihrer Fachgruppe zu steigern. 2. Auch unterdurchschnittliche Praxen (außerhalb der "Aufbauphase") dürfen für einen begrenzten Zeitraum von jeglicher Wachstumsmöglichkeit ausgeschlossen werden, sofern sie in der innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums verbleibenden Zeit die realistische Möglichkeit haben, den Durchschnittsumsatz zu erreichen. 3. Die gebotene Prüfung, ob ein Erreichen des Durchschnittsumsatzes innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums möglich ist, macht es erforderlich, auch die Honorarverteilungsregelungen mit in den Blick zu nehmen, die für nachfolgende, prozessual nicht streitbefangene, jedoch innerhalb dieses Zeitraums liegende Folgequartale Geltung beanspruchen.