LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.11.2014
7 Sa 645/14
Normen:
ArbZG § 6 Abs. 5 ;
Fundstellen:
AUR 2015, 110
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 23.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3835/13

Höhe eines angemessenen Zuschlages für einen in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 645/14

DRsp Nr. 2015/2569

Höhe eines angemessenen Zuschlages für einen in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer

Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014, 7 Ca 3835/13 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ArbZG § 6 Abs. 5 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe des nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu zahlenden Nachtarbeitszuschlags.

Die Beklagte mit Sitz in O. ist Teil der V.-Gruppe, die weltweit im Paketdienst tätig ist. Sie beschäftigt etwa 500 Kraftfahrer. Eine Tarifbindung besteht nicht.