Auf die Berufung der Kläger werden das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 26. Juni 2019 geändert und die Bescheide des Beklagten vom 13. September 2016 und 2. Mai 2017 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern weitere Anwaltskosten iHv 322,01 Euro zu erstatten.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 966,04 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Höhe zu erstattender Rechtsanwaltskosten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|