Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz - Bestenauslese - Vereinbarkeit des Gesetzes zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) mit Art. 3 Abs. 1 GG
LAG Hamm, Urteil vom 03.05.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 2459/04
DRsp Nr. 2005/11545
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz - Bestenauslese - Vereinbarkeit des Gesetzes zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) mit Art. 3 Abs. 1GG
»1. Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).2. Das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG.«