ArbG Köln, vom 26.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 7177/02
Rechtsmittelfrist bei nicht zugestelltem Urteil des Arbeitsgerichts; Vergütungsregelung für angestellte Lehrer - Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer
LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen 5 Sa 759/03
DRsp Nr. 2004/4322
Rechtsmittelfrist bei nicht zugestelltem Urteil des Arbeitsgerichts; Vergütungsregelung für angestellte Lehrer - Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer
»1. Auch nach der Neufassung des § 66 Abs. 1ArbGG durch das ZPO -Reformgesetz vom 27.07.2001 (BGB I, S. 887) ist die Frist des § 9 Abs. 5ArbGG weiterhin neben der Frist des § 66 Abs. 1ArbGG anzuwenden, wenn das Urteil des Arbeitsgericht nicht zugestellt wurde.2. Soweit eine Vergütungsregelung für beamtete Lehrer durch Gesetz geregelt ist, kann diese nicht ohne Weiteres auch auf angestellte Lehrer übertragen werden. Diese ist vielmehr an dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen.«