LAG Köln - Urteil vom 13.11.2003
5 Sa 759/03
Normen:
ArbGG § 66 ; ArbGG § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
LAGReport 2004, 153
NZA-RR 2004, 608
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 7177/02

Rechtsmittelfrist bei nicht zugestelltem Urteil des Arbeitsgerichts; Vergütungsregelung für angestellte Lehrer - Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer

LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen 5 Sa 759/03

DRsp Nr. 2004/4322

Rechtsmittelfrist bei nicht zugestelltem Urteil des Arbeitsgerichts; Vergütungsregelung für angestellte Lehrer - Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer

»1. Auch nach der Neufassung des § 66 Abs. 1 ArbGG durch das ZPO -Reformgesetz vom 27.07.2001 (BGB I, S. 887) ist die Frist des § 9 Abs. 5 ArbGG weiterhin neben der Frist des § 66 Abs. 1 ArbGG anzuwenden, wenn das Urteil des Arbeitsgericht nicht zugestellt wurde.2. Soweit eine Vergütungsregelung für beamtete Lehrer durch Gesetz geregelt ist, kann diese nicht ohne Weiteres auch auf angestellte Lehrer übertragen werden. Diese ist vielmehr an dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen.«

Normenkette:

ArbGG § 66 ; ArbGG § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand: